Wenn das Werk noch urheberrechtlich geschützt ist, jedoch kein Rechteinhaber zu finden ist, liegt ein sogenanntes verwaistes Werk vor. Das Urheberrecht gibt allein dem Urheber bzw. den Verwertern, denen die entsprechenden Nutzungsrechte vom Urheber eingeräumt wurden, das Recht, die Nutzung eines Werkes zu erlauben bzw. zu verbieten, es also z.B. zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine gesetzliche Ausnahme zu dieser Regelung gibt es bisher nicht. Aus diesem Grund kann im Falle von verwaisten Werken auch keine Lizenzierung über Frankfurt Rights/Instant Permissions stattfinden. Ist es Ihnen daher nicht möglich, die Rechteinhaber ausfindig zu machen, so müssen Sie entweder auf die Nutzung des Werkes verzichten oder sich – wenn Sie das Werk dennoch nutzen – darüber im Klaren sein, dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Ich finde keine Antwort auf meine Frage. Was kann ich jetzt tun?
- Was ist Instant Permissions?
- Wie kann ich Abdruckgenehmigungen über Frankfurt Rights erwerben?
- Wer kann Frankfurt Rights nutzen?
- Für welche Arten von Lizenzanfragen kann Instant Permissions genutzt werden?
- Wie finde und bearbeite ich meine offenen Anfragen?
- Wo finde ich meine Rechnungen?
- Mit welchen Zahlungsmethoden kann ich meine Rechnungen begleichen?
- Wo finde ich meine Lizenzverträge?
- Eine Nutzungs-, Auszugs-, Format- oder Nutzeroption ist ausgegraut. Warum?