Sie werden nach der Anzahl der Wörter gefragt, weil der Umfang des Auszuges, den Sie nutzen möchten, entscheidend für die Bepreisung einer Genehmigung ist. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie viele Wörter Sie nutzen wollen, oder Sie nicht zählen wollen, versuchen Sie, eine mögöichst genaue Angabe zu machen. Dabei gilt die Faustregel: 400 Wörter sind ungefähr eine Seite. Möchten Sie also zwei Textseiten nutzen, geben Sie 800 Wörter ein, bei drei Textseiten 1200 usw.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Bildanfragen für Webseiten
- Darf ich in den von mir lizenzierten Auszügen Änderungen vornehmen?
- Eine Nutzungs-, Auszugs-, Format- oder Nutzeroption ist ausgegraut. Warum?
- Für welche Arten von Lizenzanfragen kann Instant Permissions genutzt werden?
- Ich habe keine USt-IdNr. Wie kann ich trotzdem eine Anfrage einreichen?
- Kann ich während der Verhandlung Nachrichten an den Rechteinhaber schicken?
- Warum muss ich die Wortzahl angeben?
- Was bedeuten die unterschiedlichen Angebotsstatus?
- Was ist Instant Permissions?
- Was kann ich tun, wenn ein Rechteinhaber nicht auf meine Anfrage antwortet?