Wenn das Werk noch urheberrechtlich geschützt ist, jedoch kein Rechteinhaber zu finden ist, liegt ein sogenanntes verwaistes Werk vor. Das Urheberrecht gibt allein dem Urheber bzw. den Verwertern, denen die entsprechenden Nutzungsrechte vom Urheber eingeräumt wurden, das Recht, die Nutzung eines Werkes zu erlauben bzw. zu verbieten, es also z.B. zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine gesetzliche Ausnahme zu dieser Regelung gibt es bisher nicht. Aus diesem Grund kann im Falle von verwaisten Werken auch keine Lizenzierung über Frankfurt Rights/Instant Permissions stattfinden. Ist es Ihnen daher nicht möglich, die Rechteinhaber ausfindig zu machen, so müssen Sie entweder auf die Nutzung des Werkes verzichten oder sich – wenn Sie das Werk dennoch nutzen – darüber im Klaren sein, dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Der Verlag existiert nicht mehr. Auch einen anderen Rechteinhaber finde ich nicht. Was kann ich tun?
- Kann ich eine Abdruckgenehmigung nachträglich stornieren?
- Kann ich eine Rechte Lizenz stornieren?
- Wann benötige ich eine Abdruckgenehmigung? Wann greift das Zitatrecht?
- Warum kann ich mich nicht in meinem Konto anmelden?
- Was beinhaltet eine Mitgliedschaft für Einkäufer und welche Vorteile habe ich davon?
- Was ist mein Dashboard?
- Wie ändere ich die Einstellungen meiner E-Mail Benachrichtigungen?
- Wie ändere ich mein Passwort?
- Wie ändere ich meine Adresse?